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   BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20   

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https://dejure.org/2021,49342
BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20 (https://dejure.org/2021,49342)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2021 - IX ZR 39/20 (https://dejure.org/2021,49342)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2021 - IX ZR 39/20 (https://dejure.org/2021,49342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren über die Rückzahlung eines zwischen Brüdern abgeschlossenen privaten Darlehens aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren über die Rückzahlung eines zwischen Brüdern abgeschlossenen privaten Darlehens aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebliche Beweisanträge sind zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch wenn ein Fall für das Kriminallabor vorliegt: Erhebliche Beweisanträge sind zu berücksichtigen! (IBR 2022, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 69
  • MDR 2022, 115
  • MDR 2022, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2019 - V ZR 101/19

    Vernehmung eines Zeugen über den Inhalt des von ihm erstellten Gutachtens zur

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20
    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass die Beweiserhebung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZR 101/19, WuM 2020, 239 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20
    Es muss vielmehr nur das Ergebnis mitgeteilt werden, zu dem der Sachverständige kommen soll, nicht der Weg, auf dem dies geschieht (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93, NJW 1995, 130, 131).
  • BGH, 23.03.2021 - II ZR 5/20

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Kapitalanlageberatung: Gehörsverletzung bei

    Auszug aus BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - II ZR 5/20, NJW-RR 2021, 986 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21

    Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt - auch bei Kenntnisnahme des Vorbringens durch den Tatrichter - dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (stRspr, zB Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - IX ZR 39/20, NJW-RR 2022, 69 Rn. 5 und vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20, WM 2022, 347 Rn. 13 f; jew. mwN).
  • OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21

    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen

    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung gebietet nur die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (std. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2021 - IX ZR 39/20 -, Rn. 5, juris).
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